„Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende dagegen verboten. So haben zum Beispiel Frauen, die nach einer Krebsbehandlung keine eigenen fruchtbaren Eizellen mehr haben, derzeit keine Möglichkeit, schwanger zu werden. Heterosexuelle Paare, in denen der Mann keine fruchtbaren Samenzellen hat, können hingegen die Samenspende in Anspruch nehmen. Diese Ungleichbehandlung lässt sich nur schwer rechtfertigen, sagen die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme.
Aufgrund der Gesetzeslage sehen sich viele Paare veranlasst, eine Eizellspende im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dort wird oft die anonyme Spende praktiziert, wodurch dem Kind das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibt. Insofern beeinträchtigt das Verbot der Eizellspende in Deutschland indirekt das Kindeswohl.“
https://www.leopoldina.org/themen/fortpflanzungsmedizin/fortpflanzungsmedizin-eizellspende/
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland ebenfalls verboten.
Es stellt sich die Frage, ob das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Kenntnis der Abstammung Fluch oder Segen ist. Es gibt sicherlich Kinder, die nie erfahren werden, wer genetischer Vater ist.
In Frankreich gibt es die Möglichkeit der anonymen Geburt. Sofern die Frau es nicht will, wird das von ihr geborene Kind nie ihren Namen erfahren.
Ist das Wissen um die genetische Abstammung in unserer heutigen komplexen Welt noch zeitgemäß?
Die Kosten für Eizellspende und Leihmutterschaft in der Ukraine können wir in Deutschland nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Es können nur Aufwendungen für Verfahren berücksichtigt werden, die in Deutschland gesetzlich zugelassen sind. Unser Steuerberater bezog sich auf die Urteile des BFH vom 16.12.2010 – VI R 43/10 sowie vom 05.10.2017 – VI R 47/15. Das Finanzamt Celle teilte dazu mit:
„Die Urteile beziehen sich auf in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebende unfruchtbaren Frau und auf eine künstliche Befruchtung infolge einer organisch bedingten Sterilität eines Partners als Krankheit.
Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass Ihre Mandantin in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lebt. Ich bitte hierzu um Stellungnahme. Außerdem werden zur Überprüfung der abzugsfähigen Kosten Unterlagen/Nachweise benötigt, aus denen ersichtlich ist, dass die künstliche Befruchtung infolge einer organisch bedingten Sterilität eines Partners erfolgte.
Die Behandlung erfolgte bei Ihrer Mandantin im Ausland. Auch wenn die künstliche Befruchtung krankheitsbedingt erforderlich ist, können nur Aufwendungen für die Verfahren berücksichtigt werden, die in Deutschland gesetzlich zugelassen sind. Insbesondere sind die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes zu beachten. Bitte reichen Sie hierzu entsprechende Nachweise ein.“
Die FDP hatte zuletzt angeregt, sowohl die Eizellspende als auch die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft zu erlauben. CDU und Grüne sind dagegen. Die SPD sieht immerhin „dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu prüfen“. (https://di-netz.de/parteien-ausern-sich-vor-der-bundestagswahl-zur-reproduktionsmedizin/) Die AfD hat sich noch nicht abschließend zu diesen Themen geäußert.
„41 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt werden sollte. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere (Erfurt) im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). Als Leihmutter bezeichnet man eine Frau, die für eine andere Frau, die kein Kind empfangen oder austragen kann, deren Kind austrägt. Bisher ist diese Praxis in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. In der Ampelregierung gibt es Pläne, die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft zu erlauben.
Nur jeder vierte Deutsche ist dagegen
Bei der Umfrage sprach sich jeder Vierte (24 Prozent) gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft aus. 26 Prozent wissen nicht, wie sie dazu stehen, neun Prozent machten keine Angabe. Frauen sind häufiger für die Erlaubnis als Männer (43 Prozent gegenüber 40 Prozent). Westdeutsche befürworten sie häufiger als Ostdeutsche (42 Prozent gegenüber 38 Prozent).
Unter den Anhängern der politischen Parteien ist die Zustimmung bei den Wählern der Linken mit 54 Prozent am weitesten verbreitet, es folgen die Sympathisanten der Grünen und der FDP (jeweils 50 Prozent), der SPD (47 Prozent), der AfD (45 Prozent) und der CDU/CSU (42 Prozent).
Bei den christlichen Konfessionen gibt es unter den landeskirchlichen Protestanten mit 45 Prozent die größte Zustimmung zur gesetzlichen Gestattung der Leihmutterschaft. Bei den Katholiken teilen 37 Prozent und bei den Freikirchlern 34 Prozent diese Ansicht. Bei den Muslimen sprechen sich 24 Prozent dafür aus, bei den Konfessionslosen 48 Prozent.
Für die Erhebung wurden 2.080 Erwachsene im Zeitraum vom 16. bis 19. September befragt.“
https://www.presseportal.de/pm/160792/5325864, 21.09.2022
Elternzeit, Elterngeld
Keine Mutterschutzfrist. Elterngeld ab Einzug in den Haushalt bzw. offizieller Übergabe im Ausland. Elternzeit.
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