Zweieinhalb Jahre sind seit den dramatischen Ereignissen von 2019 vergangen. Wir haben eine Entscheidung getroffen. Ich muss weinen. Trauer, Frust, aber auch Dankbarkeit, Liebe und Hoffnung. Ein Wechselbad der Gefühle. Gestern Abend setzte sich Manuel zu mir aufs Bett. Er habe es sich überlegt, Unser Sohn soll kein Einzelkind bleiben. Aber er wolle auch nicht mehr riskieren, Frau und Kind zu verlieren. Sein Trauma ist noch nicht verarbeitet, ja kann man je so etwas verarbeiten? Deswegen sollte ich das Geschwisterkind bitte nicht selbst austragen. Das tut mir weh. Ich bin gerne schwanger. Und Fachleute gehen davon aus, dass der Austausch zwischen mütterlichem und kindlichem Körper epigenetisch eine gewisse Bedeutung hat und dazu beiträgt, das Kind aus mir fremdem Genmaterial ein wenig mit meinem eigenen genetischen Gut zu verbinden. Von dieser Vorstellung muss ich mich verabschieden. Andererseits: Mein Mann sorgt sich um mich und um sein Kind, seine Kinder, und will niemanden verlieren. Was für ein Liebesbeweis, nicht mit 50 roten Rosen oder einem Diamantring aufzuwiegen. Außerdem: Ist das nicht etwas egoistisch, sich genetisch mit einem Kind verbunden fühlen zu wollen? Blut ist dicker als Wasser? Denkste. Manches Kind tut seinen Eltern so verdammt weh, schlimmer kann es bei einem Adoptivkind kaum werden. Im Zuge der Trennung und Scheidung von meinem ersten Ehemann haben sich gleich zwei Töchter von mir abgewendet. Minderjährige lebensunerfahrene Mädchen, die sich anmaßten, über ihre Mutter urteilen zu können und zu dürfen. Die eine, mittlerweile verheiratet, verleugnet mich bis heute. Wenn sie eines Tages Kinder hat, wird sie vielleicht verstehen. Wie viele Adoptivkinder tun ihren Eltern so etwas an? Das versöhnt mich mit dem Gedanken, BioTexCom anzuschreiben.

Ergänzende Informationen

Im Falle einer Leihmutterschaft muss die Wunschmutter das von der Leihmutter ausgetragene Kind in Deutschland legal adoptieren, damit es rechtlich ihr Kind wird – unabhängig davon, ob es aus einer Eizellspende oder aus den eigenen Eizellen der Wunschmutter entstanden ist. Ein Kind kann somit 3 Mütter haben: Die Eizellspenderin ist die genetische Mutter, die Leihmutter ist die biologische Mutter und die Wunschmutter ist die soziale Mutter.

[Update vom Januar 2023]
Entscheidung eines ukrainischen Gerichts als eine Alternative zur Adoption des eigenen Kindes

Nach ukrainischem Recht (Artikel 123 des ukrainischen Familiengesetzbuches) ist ein verheiratetes heterosexuelles Paar Eltern des Kindes, das unter Einsatz assistierter Reproduktionstechnologien gezeugt und in den Körper einer anderen Frau übertragen wurde. Dementsprechend werden in der ukrainischen Geburtsurkunde Eheleute, die eine Leihmutterschaft in Anspruch genommen haben, als Eltern des Kindes aufgeführt.

Leider erfolgt in Deutschland keine automatische Anerkennung der ukrainischen Geburtsurkunde. Für die Feststellung der Abstammung des Kindes reicht die ukrainische Geburtsurkunde nicht aus (BGH ХІІ ZB 320/17: „Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar.“

Deswegen musste die Wunschmutter bis jetzt ein Adoptionsverfahren durchlaufen, um in Deutschland rechtlich als Mutter ihres Kindes anerkannt zu werden.

Andererseits werden gemäß §108 Abs.1 FamFG („Anerkennung ausländischer Entscheidungen“) sämtliche Entscheidungen ausländischer staatlicher Gerichte und Behörden (abgesehen von Entscheidungen in Ehesachen) anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Demnach ist ein Beschluss des zuständigen Gerichts in der Ukraine, der die Elternschaft der Wunscheltern juristisch feststellt, ein in Deutschland anzuerkennendes Dokument. Einige deutsche Standesämter erkennen deshalb bereits dieses Dokument ohne Weiteres an; andere werden folgen.

Diese Vorgehensweise ist einfacher als eine Adoption. Sie führt im Ergebnis ebenfalls zur Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde, in der beide Elternteile (Wunscheltern) als Eltern eingetragen sind. Sie nimmt nur 2 bis 3 Monate in der Ukraine in Anspruch. Die Gerichtsentscheidung wird den Wunscheltern in beglaubigter Form und mit Apostille zugestellt.

(Quelle: https://www.facebook.com/photo/?fbid=634871258638116&set=a.1483619585109263)